Erstattungsfähigkeit nach dem GKV- Modernisierungsgesetz (GMG)
Kreon®, Bifiteral® und Folsan® 5mg
Die aktuelle Gesundheitsreform, die in Form des GKV-Modernisierungsgesetztes (GMG) am 01. Januar 2004 in Kraft getreten ist, hat auch im Arzneimittelbereich zu einer Reihe von Veränderungen geführt.
So hat der Gesetzgeber verfügt, dass Ihnen Ihr Arzt im Allgemeinen nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung – d. h. auf Kassenrezept - verordnen darf.
Davon ausgenommen sind einige nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Ihnen der Arzt weiterhin auf Kassenrezept verschreiben kann, sofern diese Arzneimittel in einer so genannten „Ausnahme-Liste“ enthalten sind.
Um auf diese „Ausnahme-Liste“ zu gelangen, fordert der Gesetzgeber, dass die Arzneimittel bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen:
Sie müssen der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen dienen,
Sie müssen als Therapiestandard zur Behandlung dieser Erkrankungen gelten.
Informieren Sie sich hier über die Erstattungsfähigkeit unserer Präparate:
Erstattungsfähig auf Kassenrezept sind:
Pankreasenzyme nur zur Behandlung
der chronischen, exokrinen Pankreasinsuffizienz
oder Mukoviszidose.
Der medizinische Oberbegriff "chronische, exokrine Pankreasinsuffizienz" umfasst die Erkrankungen, für die Kreon® bereits bisher verschrieben wurde: z.B. chronische, exokrine Pankreasinsuffizienz nach Pankreas(teil)resektion, nach Gastrektomie, bei Diabetes mellitus, bei Gallensteinerkrankungen, bei Mukoviszidose etc.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Erstattungsfähigkeit von Bifiteral®
Bifiteral® ist als Abführmittel erstattungsfähig zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit:
Tumorleiden
Megacolon
Divertikulose
Divertikulitis
Mukoviszidose
neurogener Darmlähmung
vor diagnostischen Eingriffen
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz
Opiattherapie
in der Terminalphase
Ebenso bleibt Bifiteral® zur Senkung der enteralen Ammoniakresorption bei Leberversagen im Zusammenhang mit der hepatischen Encephalopathie erstattungsfähig.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Erstattungsfähigkeit von Folsan® 5mg
In der "Ausnahme-Liste" sind wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate zur Therapie von schwerwiegenden Vitaminmangelzuständen, die nicht durch entsprechende Ernährung behoben werden können, verzeichnet mit ausdrücklicher Nennung von Folsäure in der 5mg Dosierung.
Damit ist Folsan® 5mg bei der Therapie des Folsäuremangels mit oder ohne verbundener Anämie (zu wenig rote Blutkörperchen) weiterhin erstattungsfähig!
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.